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Fachangestellte für Arbeitsförderung

Fachangestellte für Arbeitsförderung sind bei den Arbeitsagenturen im Kunden- und Verwaltungsbereich eingesetzt. Sie bearbeiten Aufgaben der Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung, der Arbeitsberatung und -vermittlung sowie der Leistungsgewährung von z.B. Entgeltersatzleistungen und Kindergeld.

Diese Aufgaben sollen zum einen kundenorientiert erledigt werden, zum anderen unter effizientem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken.
Darüber hinaus müssen Fachangestellte für Arbeitsförderung sich jederzeit mit der Änderung arbeitsmarktpolitischer Instrumente und rechtlicher Regelungen auf veränderte Rechtssituationen umstellen.

Hilfreiche Unterlagen (Rahmenlehrplan) finden Sie im Download-Bereich!
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